Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fußwerk-Saar, gelten ausschließlich für die Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden. Eine Änderung ist nur durch schriftliche, individuelle Vereinbarung möglich.
Fußwerk-Saar behält sich mögliche Modifikationen der AGB`s vor. Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben. Die Preisanpassungen im Werte- und Wirtschaftssystem erfolgen jährlich. Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt.
Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüche sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben. Die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind somit gültig.
§ 2 Terminvereinbarung
Gemäß § 611 BGB kommt bei einer Terminvereinbarung mit Fußwerk-Saar, ein Dienstvertrag zustande.
Termine können per Telefon (0170 - 9601577), per WhatsApp oder persönlich in unserer Praxis (Am Waldfriedhof 13, 66386 St.Ingbert) vereinbart werden.
§ 3 Terminverschiebung/ -absagen, Verspätungen und Stornogebühr
Da die Praxis als Bestellfußpflegepraxis geführt wird, ist jeder mit dem Kunden vereinbarte Termin ausschließlich für Sie reserviert bereit, weshalb bei nicht eingehaltenen Terminen eine kurzfristige Neuvergabe in der Regel nicht möglich ist.
Folglich ist zu beachten:
Terminabsagen haben 24 Stunden im Voraus per Telefon, Anrufbeantworter. WhatsApp oder durch eine andere beauftragte Person zu erfolgen. Anrufer können an allen Wochentagen den Anrufbeantworter benutzen.
An Feiertagen und Wochenende muss die Absage noch am letzten Werktag erfolgen. Rückrufe erfolgen so schnell wie möglich.
Eine Ausfallgebühr bzw. Aufwandsentschädigung gemäß § 615 BGB von € 19,50 bei einer medizinischen Fußpflege bzw. 65% der gebuchten Leistung wird geltend gemacht, wenn der Kunde nicht erscheint.
Bei verspätetem Beginn der Behandlung aus Gründen des Zeitverzugs durch den Kunden besteht ein Anspruch auf die Leistung nur während der vereinbarten Behandlungsdauer, auch wenn diese nicht abschließend ausgeführt werden kann. Fußwerk-Saar ist zudem berechtigt, die volle Leistung zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund des nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
Kann aus für Fußwerk-Saar nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin von Fußwerk-Saar nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Fußwerk-Saar ist in diesem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Einlösen von Gutscheinen
Das Einlösen eines bei uns erworbenen Gutscheines ist bei vorheriger Terminvereinbarung unter Vorlage nach der Behandlung möglich. Erscheint der Kunde ohne eine Absage nicht, gilt der Gutschein als eingelöst und ungültig. Wurde der Gutschein auf einen bestimmten Euro-Betrag ausgestellt, wird das Entgelt der Behandlung bei Nichterscheinen vom Gesamtgutscheinbetrag abgezogen.
§ 5 Datenschutz
Die an uns übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder deren Abwicklung verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen.
§ 6 Haftungsausschluss
Im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung wird der Kunde über die während einer Behandlung möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Kunden anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufgeklärt. Eine Dokumentation erfolgt in den Karteikarten bzw. in der Kunden-Software in der Praxis.
Da eine Behandlung am Fuß mit schneidenden und rotierenden Instrumenten erfolgt, kann es dabei auch bei sorgfältigem Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.
Die Haftung von Fußwerk-Saar ist ausgeschlossen, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf den vom Kunden fälschlicherweise oder unzureichend gelieferten Informationen beruht. Dies bezieht sich nicht ausschließlich, aber vor allem auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen, Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.
§ 7 Gerichtsstand
Erfüllungsort der zu erbringenden Leistungen ist der Geschäftssitz von Fußwerk-Saar in St. Ingbert.
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich die Stadt St. Ingbert / Saarland.
IRRTÜMER UND TIPPFEHLER AUSDRÜCKLICH VORBEHALTEN / Stand: 01.06.2024